Aufnahme
Rechtliche Grundlage für die Aufnahme in unsere Einrichtung sind die §§ 34 und 35a SGB VIII
sowie §§ 27 und 41 SGB VIII
Wichtige Unterlagen für die Bearbeitung einer Aufnahmeanfrage sind:
- Aufnahmeantrag (Anlage 1 – Herunterladen)
- Arztbericht / Epikrise
- Sozialbericht / HEB-Bogen
- Kostenzusage (ggf. vorläufig)
Informationen zum Aufnahmeverfahren:
Zur Bearbeitung / Prüfung einer Aufnahmeanfrage benötigen wir zunächst zumindest den Aufnahmeantrag (siehe Anlage 1) und einen Arztbericht – wenn vorhanden auch einen Sozialbericht bzw. HEB-Bogen. Wir bitten Sie dazu, den Aufnahmeantrag herunterzuladen oder bei uns anzufordern und uns diesen ausgefüllt und unterschrieben mit den anderen Unterlagen zuzusenden. Dies kann postalisch, per Fax oder per Email erfolgen. In der Folge nehmen wir zeitnah Kontakt mit Ihnen auf und Sie erhalten eine Rückmeldung und ggf. eine Einladung zu einer persönlichen Vorstellung in unser Haus. Bei diesem Termin haben Sie die Möglichkeit unsere Einrichtung und unsere Mitarbeiter/innen vor Ort kennenzulernen, alle offenen Fragen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.
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